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Über uns

Lizenz- & Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich und Vertragspartner

    a.) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das gesamte Vertragsverhältnis zwischen der ProjectWizards GmbH und Kunden, die Software-Produkte („Software“) von ProjectWizards oder einen Wiederverkäufer erwerben.

    Das Angebot richtet sich vornehmlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

    b.) Vertragspartner ist:

    ProjectWizards GmbH
    Lichtenrader Straße 11
    49324 Melle
    Deutschland

    Soweit die nachfolgenden Bedingungen keiner Differenzierung der Vertragspartner bedürfen, wird die jeweilige Gesellschaft kurz als „ProjectWizards“ bezeichnet.

  2. Einräumung von Nutzungsrechten

    a.) ProjectWizards räumt dem Kunden unter der aufschiebenden Bedingung endgültiger und vollständiger Zahlung der Lizenzgebühr ein nicht-ausschließliches (einfaches), beschränktes, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, räumlich unbeschränktes Recht ein, die Software in der von ProjectWizards ausgelieferten Form – soweit nicht in der Produktbeschreibung ausdrücklich anders angegeben auf einem einzelnen Endgerät – zu installieren und zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zu nutzen.

    b.) Darüber hinausgehende Rechte werden dem Kunden vorbehaltlich §§ 69c Nr. 3 S. 2, 69d Abs. 2 und 3 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), nicht eingeräumt. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die Software ganz oder teilweise über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus zu vervielfältigen, zu vermieten oder zu verleasen, zu übersetzen, zu bearbeiten oder anderweitig umzugestalten, Unterlizenzen zu erteilen oder die Software sonst Dritten unbefugt zur Verfügung zu stellen.

    c.) Ferner darf der Kunde die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, soweit dies nicht im Rahmen von § 69e UrhG zulässig ist.

    d.) Alle Rechte am Quellcode der Software stehen ausschließlich ProjectWizards zu. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf Zugriff auf den Quellcode.

    e.) Solange und soweit der Kunde die Software als Demoversion nutzt, sind die von ProjectWizards nach Ziff. 3.a eingeräumten Rechte auf die Nutzung als Demoversion als eigenständige Nutzungsart beschränkt. Der Kunde kann seine Kopie der Software durch den Kauf einer Registrierungsnummer oder Abschluss eines Abonnements unter https://www.projectwizards.net/de registrieren. Durch die Aktivierung der Software mit einer rechtmäßig erworbenen und vollständig bezahlten Registriernummer wird die vorgenannte Einschränkung aufgehoben und der volle Funktionsumfang der Software freigeschaltet. Die Registriernummer darf nur im Rahmen des § 69d Nr. 3 S. 2 UrhG übertragen werden.

  3. Updates und Verbesserungen

    Die Rechteeinräumung aus Ziffer 3 einschließlich aller Einschränkungen gilt auch für Updates und Verbesserungen, die ProjectWizards dem Kunden nachträglich und nach alleinigem Ermessen zur Verfügung stellt.

  4. Rückübertragung der Rechte

    Wenn der Kunde von einem Rücktrittsrecht, einer Geld-zurück-Garantie oder einem anderen Recht zur Rückabwicklung des Kaufvertrages über die Software Gebrauch macht oder die Lizenz nach Ablauf der Mietzeit nicht verlängert, fallen sämtliche durch diesen Vertrag für den Kauf übertragenen Rechte an der Software an ProjectWizards zurück.

  5. Pflichten des Kunden

    a.) Der Kunde verpflichtet sich für die Überlassung der Software und die Einräumung der Nutzungsrechte die nach Maßgabe der Ziff. 7 vereinbarte Vergütung zu bezahlen.

    b.) Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale und Systemvoraussetzungen der Software vor Vertragsschluss zu informieren und wird die Software vor deren Produktiveinsatz gründlich auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration testen. § 377 HGB bleibt unberührt.

    c.) Der Kunde beachtet die von ProjectWizards für die Installation und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise und wird sich in regelmäßigen Abständen auf der Webseite www.projectwizards.net über aktuelle Hinweise informieren und diese beim Betrieb der Software berücksichtigen.

    d.) Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, insbesondere durch regelmäßige und gefahrentsprechende Sicherungskopien, um bei Datenverlust eine Rekonstruktion zu gewährleisten.

  6. Vergütung

    a.) Für die Überlassung und Nutzung der Software zahlt der Kunde das bei Vertragsschluss angegebene Entgelt. Die angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, inklusive der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

    b.) Der Preis für die Überlassung des Softwareproduktes ist sofort und ohne Abzug fällig.

  7. Abrechnung

    Der Online-Bestellprozess wird über folgende Abrechnungsdienstleister durchgeführt: Paddle.com Market Limited, Apple und Setapp Limited. Sie sind Merchant of Record und übernehmen damit die Verantwortung für die Zahlungsabwicklung und die Beziehungen zu den Finanzinstituten. Mit anderen Worten, sie stellen die Einhaltung aller Steuer-, Compliance- und Bankvorschriften sicher und kümmern sich um Betrug und Zahlungsausfälle.

  8. Gewährleistung

    a.) ProjectWizards leistet für die Software Gewähr entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen und der nachfolgenden Regelungen.

    b.) Etwaige auftretende Sachmängel hat der Kunde in für ProjectWizards nachvollziehbarer und möglichst reproduzierbarer Weise zu dokumentieren und ProjectWizards unverzüglich nach Entdeckung zu melden. Der Kunde stellt ProjectWizards in zumutbarem Umfang alle Informationen zur Verfügung, die ProjectWizards zur Beurteilung und Beseitigung des Mangels benötigt. Der Kunde ist zudem verpflichtet, bei der Eingrenzung und/oder Eindämmung von Fehlern mitzuwirken.

    c.) ProjectWizards leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung und überlässt dem Kunden nach eigenem Ermessen eine neue, mangelfreie Softwareversion oder beseitigt den Mangel. Als Beseitigung des Mangels gilt auch die Bereitstellung eines Workarounds, der es dem Kunden ermöglicht, den Fehler zumutbar zu umgehen und Software vertragsgemäß zu nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, eine neue Softwareversion zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße Zustand erhalten bleibt.

    d.) Setzt der Kunde ProjectWizards eine Frist zur Beseitigung von Mängeln, hat der Kunde nach erfolglosem Fristablauf unverzüglich schriftlich zu erklären, wie mit dem Vertrag weiter verfahren werden soll. Gibt der Kunde eine solche Erklärung nicht oder nicht unverzüglich ab, kann ProjectWizards davon ausgehen, dass der Vertrag unverändert fortbestehen soll.

    e.) Erbringt ProjectWizards Leistungen bei der Fehlersuche oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann ProjectWizards für die vorgenommenen Arbeiten eine Vergütung auf Grundlage eines Stundensatzes von EUR 150 verlangen. Das gilt insbesondere, wenn ein Mangel nicht nachweisbar oder nicht ProjectWizards zuzurechnen ist. Zu vergüten ist außerdem der Mehraufwand auf Seiten von ProjectWizards, der dadurch entsteht, dass der Kunde seinen Pflichten aus Ziff. 6 nicht nachgekommen ist.

    f.) Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, seine vertraglichen Nutzungsbefugnisse auszuüben, unterrichtet er ProjectWizards unverzüglich in Schriftform und ermächtigt ProjectWizards, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Wird der Kunde verklagt, wird er die gegen ihn geltend gemachte Forderung nicht anerkennen und keine Erklärungen oder Prozesshandlungen vornehmen, ohne sich mit ProjectWizards abzustimmen.

    g.) Aus sonstigen Pflichtverletzungen kann der Kunde nur Rechte herleiten, wenn er diese gegenüber ProjectWizards schriftlich gerügt und eine Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, soweit nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt.

    h.) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Bereitstellung der Software. Die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche gegen ProjectWizards. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Personenschäden, Rechtsmängeln i.S.v. § 438 Abs. 1 Nr. 1a BGB, ausdrücklich als solchen benannten Garantien oder Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

  9. Haftung

    a.) ProjectWizards haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

    b.) In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet ProjectWizards bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf.

    c.) ProjectWizards haftet im Fall von Ziffer 9.b nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden.

    d.) Die Haftung gemäß der vorstehenden Ziffer 9.b ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    e.) Der vorhersehbare Schaden ist auf die Höhe der durch den Kunden zu zahlenden Vergütung beschränkt.

    f.) Der Kunde ist zur regelmäßigen Sicherung seiner Daten verpflichtet. ProjectWizard haftet unbeschadet der übrigen Regelungen dieser Ziff. 8 für Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung von Daten nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich gewesen wäre.

    g.) Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von ProjectWizards entsprechend.

    h.) Eine etwaige Haftung von ProjectWizards für gegebene Garantien und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

    i.) Abweichend von Ziff. 9.a haftet ProjectWizards für Fehler oder Mängel im Recht an freiwillig und kostenlos bereitgestellten Updates und Verbesserungen der Software, die keine Nachbesserung darstellen, nur dann, wenn ProjectWizards einen solchen Fehler oder Mangel arglistig verschwiegen hat.

    j.) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

  10. Schlussbestimmungen

    a.) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Osnabrück.

    b.) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

    c.) Änderungen und Nebenabreden zu diesen Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

    d.) Die offizielle Sprache dieser Nutzungsbedingungen und aller Dokumente, die in Verbindung mit der Software stehen, ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen sind rechtlich unverbindlich.

    e.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Stand: 1. Januar 2019

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