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Geltungsbereich und Vertragspartner
a.) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das gesamte Vertragsverhältnis zwischen der ProjectWizards GmbH und Kunden, die Software-Produkte („Software“) von ProjectWizards oder über einen autorisierten Vertriebskanal (insbesondere den Apple App Store oder Setapp) beziehen. Die Software wird zeitlich befristet überlassen, wahlweise im Rahmen eines Abonnements oder einer befristeten Lizenz (Dauerschuldverhältnis); eine zeitlich unbegrenzte Überlassung erfolgt nicht.
Das Angebot richtet sich vornehmlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Soweit ausnahmsweise ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB Vertragspartner wird, bleiben die zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften unberührt.
b.) Vertragspartner ist:
ProjectWizards GmbH
Lichtenrader Straße 11
49324 Melle
DeutschlandDie ProjectWizards GmbH wird nachfolgend kurz als „ProjectWizards“ bezeichnet.
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Einräumung von Nutzungsrechten
a.) ProjectWizards räumt dem Kunden unter der Voraussetzung der vertragsgemäßen Zahlung der jeweils fälligen Lizenz- bzw. Abonnementgebühr ein nicht-ausschließliches (einfaches), beschränktes, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, räumlich unbeschränktes und auf die Dauer des Abonnements bzw. der befristeten Lizenz zeitlich begrenztes Recht ein, die Software in der von ProjectWizards ausgelieferten Form auf der für den jeweiligen Vertriebskanal vorgesehenen Anzahl von Endgeräten zu installieren und zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zu nutzen. Im Direktvertrieb über die PW Store-Version ist die Nutzung im Einzelabonnement auf bis zu zwei Endgeräte des Kunden beschränkt, soweit in der Produktbeschreibung nicht anders angegeben; eine gleichzeitige Bearbeitung von Dokumenten auf beiden Geräten ist dabei nicht möglich, da die Lizenz bei aktiver Nutzung auf einem Gerät das weitere Gerät in den schreibgeschützten Modus versetzt. Für die gleichzeitige Nutzung ist eine zusätzliche Lizenz erforderlich. Beim Erwerb über den Apple App Store richtet sich die Anzahl der nutzbaren Geräte nach den Nutzungsregeln (Usage Rules) von Apple, beim Erwerb über Setapp nach dessen Bedingungen. Mit Beendigung des Abonnements bzw. Ablauf der befristeten Lizenz endet das Nutzungsrecht.
b.) Darüber hinausgehende Rechte werden dem Kunden vorbehaltlich §§ 69c Nr. 3 S. 2, 69d Abs. 2 und 3 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), nicht eingeräumt. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die Software ganz oder teilweise über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus zu vervielfältigen, zu vermieten oder zu verleasen, zu übersetzen, zu bearbeiten oder anderweitig umzugestalten, Unterlizenzen zu erteilen oder die Software sonst Dritten unbefugt zur Verfügung zu stellen.
c.) Ferner darf der Kunde die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, soweit dies nicht im Rahmen von § 69e UrhG zulässig ist.
d.) Alle Rechte am Quellcode der Software stehen ausschließlich ProjectWizards zu. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf Zugriff auf den Quellcode.
e.) Solange und soweit der Kunde die Software im Rahmen der kostenlosen Testphase nutzt, sind die von ProjectWizards nach Ziff. 2.a eingeräumten Rechte auf diese Testnutzung als eigenständige Nutzungsart beschränkt. Der Kunde schaltet den vollen Funktionsumfang frei, indem er ein Abonnement oder eine befristete Lizenz abschließt. Die Freischaltung erfolgt über den bei Vertragsschluss festgelegten Login (E-Mail und Passwort). Im Direktvertrieb über die PW Store-Version (Download über https://www.projectwizards.net/de, Abrechnung über Paddle) wird zusätzlich ein Lizenzcode bereitgestellt, der insbesondere der Freischaltung weiterer Geräte oder von Team-Arbeitsplätzen dient; eine Übertragung dieses Lizenzcodes ist nur im Rahmen des § 69c Nr. 3 S. 2 UrhG zulässig. Beim Erwerb über den Apple App Store oder Setapp wird der volle Funktionsumfang über das dort abgeschlossene Abonnement freigeschaltet; ein Lizenzcode wird in diesem Fall nicht verwendet.
f.) Der Kunde räumt ProjectWizards das nicht-ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte, jederzeit widerrufliche Recht ein, den Namen und das Logo des Kunden als Referenzkunden zu nennen und zu Marketing- und Werbezwecken zu nutzen, insbesondere auf der Webseite von ProjectWizards sowie in Präsentationen und sonstigen Geschäftsunterlagen. Die Nutzung erfolgt ausschließlich in sachlicher Form und darf das berechtigte Ansehen des Kunden nicht beeinträchtigen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform (z. B. per E-Mail) gegenüber ProjectWizards widersprechen. Nach Zugang des Widerspruchs entfernt ProjectWizards die Referenz innerhalb angemessener Frist von ihrer Webseite und verwendet sie nicht für neue Materialien.
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Updates und Verbesserungen
Stellt ProjectWizards dem Kunden während der Laufzeit des Abonnements bzw. der befristeten Lizenz Updates und Verbesserungen der Software bereit, so gilt die Rechteeinräumung aus Ziff. 2 einschließlich aller Einschränkungen auch für diese.
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Folgen der Rückabwicklung
Macht der Kunde von einer Geld-zurück-Garantie oder einem anderen Recht zur Rückabwicklung des Vertrages über die Software Gebrauch, enden die nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte mit Wirksamwerden der Rückabwicklung. Die Beendigung durch Ablauf, Kündigung oder Nichtverlängerung richtet sich nach Ziff. 10.
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Pflichten des Kunden
a.) Der Kunde verpflichtet sich für die Überlassung der Software und die Einräumung der Nutzungsrechte die nach Maßgabe der Ziff. 6 vereinbarte Vergütung zu bezahlen.
b.) Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale und Systemvoraussetzungen der Software vor Vertragsschluss zu informieren und wird die Software vor deren Produktiveinsatz gründlich auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration testen. § 377 HGB bleibt unberührt.
c.) Der Kunde beachtet die von ProjectWizards für die Installation und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise. ProjectWizards stellt aktuelle Hinweise auf www.projectwizards.net bereit.
d.) Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, insbesondere durch regelmäßige und gefahrentsprechende Sicherungskopien, um bei Datenverlust eine Rekonstruktion zu gewährleisten.
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Vergütung
a.) Für die Überlassung und Nutzung der Software zahlt der Kunde das bei Vertragsschluss angegebene Entgelt. Die im Direktvertrieb gegenüber Unternehmern angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Beim Erwerb über Apple oder Setapp gelten die dort jeweils angezeigten Endpreise.
b.) Die Vergütung ist mit Vertragsschluss ohne Abzug fällig, soweit nicht nach Ziff. 7 abweichende Zahlungsbedingungen gelten.
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Abrechnung
Der Online-Bestellprozess wird je nach Vertriebskanal über Paddle.com Market Limited, Apple oder Setapp Limited abgewickelt. Im Direktvertrieb ist Paddle Merchant of Record und übernimmt damit die Verantwortung für die Zahlungsabwicklung und die Beziehungen zu den Finanzinstituten; das schließt die Einhaltung der Steuer-, Compliance- und Bankvorschriften sowie den Umgang mit Betrug und Zahlungsausfällen ein. Beim Erwerb über den Apple App Store oder Setapp erfolgt die Abwicklung durch den jeweiligen Anbieter nach dessen Bedingungen.
Befristete Lizenzen, insbesondere bei größeren Mengen an Arbeitsplätzen (Seats), können daneben direkt durch ProjectWizards in Rechnung gestellt werden; die Vergütung ist in diesem Fall vor Bereitstellung der Lizenzen im Voraus (Vorkasse) ohne Abzug zu zahlen. Die Freischaltung der Lizenzen erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.
Beim Erwerb über den Apple App Store oder Setapp gelten zusätzlich deren Nutzungs- und Vertragsbedingungen; Vertragsschluss, Zahlungsabwicklung und Erstattung richten sich dort nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Eine etwaige Geld-zurück-Garantie wird ausschließlich im Direktvertrieb über Paddle gewährt.
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Gewährleistung
a.) ProjectWizards leistet für die Software Gewähr entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen und der nachfolgenden Regelungen.
b.) Etwaige auftretende Sachmängel hat der Kunde in für ProjectWizards nachvollziehbarer und möglichst reproduzierbarer Weise zu dokumentieren und ProjectWizards unverzüglich nach Entdeckung zu melden. Der Kunde stellt ProjectWizards in zumutbarem Umfang alle Informationen zur Verfügung, die ProjectWizards zur Beurteilung und Beseitigung des Mangels benötigt. Der Kunde ist zudem verpflichtet, bei der Eingrenzung und/oder Eindämmung von Fehlern mitzuwirken.
c.) ProjectWizards leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung und überlässt dem Kunden nach eigenem Ermessen eine neue, mangelfreie Softwareversion oder beseitigt den Mangel. Als Beseitigung des Mangels gilt auch die Bereitstellung eines Workarounds, der es dem Kunden ermöglicht, den Fehler zumutbar zu umgehen und Software vertragsgemäß zu nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, eine neue Softwareversion zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße Zustand erhalten bleibt.
d.) Setzt der Kunde ProjectWizards eine Frist zur Beseitigung von Mängeln, hat der Kunde nach erfolglosem Fristablauf unverzüglich schriftlich zu erklären, wie mit dem Vertrag weiter verfahren werden soll. Gibt der Kunde eine solche Erklärung nicht oder nicht unverzüglich ab, kann ProjectWizards davon ausgehen, dass der Vertrag unverändert fortbestehen soll.
e.) Erbringt ProjectWizards Leistungen bei der Fehlersuche oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann ProjectWizards für die vorgenommenen Arbeiten eine Vergütung auf Grundlage eines Stundensatzes von EUR 175 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer verlangen. Das gilt insbesondere, wenn ein Mangel nicht nachweisbar oder nicht ProjectWizards zuzurechnen ist. Zu vergüten ist außerdem der Mehraufwand auf Seiten von ProjectWizards, der dadurch entsteht, dass der Kunde seinen Pflichten aus Ziff. 5 nicht nachgekommen ist.
f.) Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, seine vertraglichen Nutzungsbefugnisse auszuüben, unterrichtet er ProjectWizards unverzüglich in Schriftform und ermächtigt ProjectWizards, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Wird der Kunde verklagt, wird er die gegen ihn geltend gemachte Forderung nicht anerkennen und keine Erklärungen oder Prozesshandlungen vornehmen, ohne sich mit ProjectWizards abzustimmen.
g.) Aus sonstigen Pflichtverletzungen kann der Kunde nur Rechte herleiten, wenn er diese gegenüber ProjectWizards schriftlich gerügt und eine Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, soweit nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt.
h.) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 1 Jahr ab Bereitstellung der Software. Soweit die Software im Rahmen eines Abonnements oder einer befristeten Lizenz fortlaufend überlassen wird, bleibt die gesetzliche Mängelhaftung für die Dauer der Überlassung unberührt. Die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche gegen ProjectWizards. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Personenschäden, Rechtsmängeln i.S.v. § 438 Abs. 1 Nr. 1a BGB, ausdrücklich als solchen benannten Garantien oder Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
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Haftung
a.) ProjectWizards haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
b.) In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet ProjectWizards bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziff. ist eine Pflicht deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf.
c.) ProjectWizards haftet im Fall von Ziff. 9.b nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden.
d.) Die Haftung gemäß der vorstehenden Ziff. 9.b ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
e.) Der vorhersehbare Schaden ist auf die Höhe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Vergütung beschränkt.
f.) ProjectWizards haftet unbeschadet der übrigen Regelungen dieser Ziff. 9 für Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung von Daten nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (Ziff. 5.d) erforderlich gewesen wäre.
g.) Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von ProjectWizards entsprechend.
h.) Eine etwaige Haftung von ProjectWizards für gegebene Garantien und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
i.) Abweichend von den vorstehenden Regelungen dieser Ziff. 9 haftet ProjectWizards für Fehler oder Mängel im Recht an freiwillig und kostenlos bereitgestellten Updates und Verbesserungen der Software, die keine Nachbesserung darstellen, nur dann, wenn ProjectWizards einen solchen Fehler oder Mangel arglistig verschwiegen hat.
j.) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
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Laufzeit und Beendigung
a.) Das Abonnement verlängert sich, sofern nicht anders angegeben, nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums automatisch um einen weiteren Abrechnungszeitraum, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird. Der Kunde kann das Abonnement jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.
b.) Befristete Lizenzen enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, und müssen für eine weitere Nutzung neu abgeschlossen werden.
c.) Mit Beendigung des Abonnements oder Ablauf der befristeten Lizenz endet das Recht zur Nutzung des vollen Funktionsumfangs. Die vom Kunden erstellten Projektdaten bleiben erhalten; die Software wechselt in einen schreibgeschützten Modus. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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Schlussbestimmungen
a.) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Osnabrück.
b.) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
c.) Änderungen und Nebenabreden zu diesen Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
d.) Die offizielle Sprache dieser Nutzungsbedingungen und aller Dokumente, die in Verbindung mit der Software stehen, ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen sind rechtlich unverbindlich.
e.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Stand: 17. Juni 2026