NACHFOLGEND SIND DIE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIE BENUTZUNG UND DEN ERWERB VON SOFTWARE VON ProjectWizards DURCH SIE, DEN ENDBENUTZER (LIZENZNEHMER BZW. KUNDEN), AUFGEFÜHRT. SIE MÜSSEN DIESEN BESTIMMUNGEN ZUSTIMMEN, BEVOR SIE DAS PRODUKT INSTALLIEREN UND BENUTZEN KÖNNEN. BENUTZEN SIE BITTE DIE NACH-UNTEN-TASTE ODER DEN SCROLLBALKEN AUF DER RECHTEN SEITE, UM DEN GESAMTEN TEXT LESEN ZU KÖNNEN!
Gegenstand des Vertrages ist die dauerhafte Überlassung des „SOFTWAREPRODUKTES“ gegen Einmalvergütung. Das „SOFTWAREPRODUKT“ wird entweder auf einem körperlichen Datenträger, über das Internet („Instant-Download“) oder im Bundle mit einem anderen Produkt geliefert (OEM-Version). Nicht geschuldet wird daher die Anpassung und Weiterentwicklung des „SOFTWAREPRODUKTES“, die Softwarepflege, die Einweisung oder die Durchführung von Schulungen sowie die Installation des „SOFTWAREPRODUKTES“. Das „SOFTWAREPRODUKT“ ist urheberrechtlich und markenrechtlich geschützt. Alle Rechte an dem „SOFTWAREPRODUKT“ sowie an sonstigen im Rahmen der Vertragsanbahnung und –durchführung überlassenen Unterlagen stehe im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich ProjectWizard zu. Befindet sich sonstige Software von anderen Herstellern auf gelieferten Datenträgern, die nicht unmittelbar in das „SOFTWAREPRODUKT“ integriert ist (z.B. Shareware, Freeware und Demos), unterliegen diese gesonderten Lizenzbestimmungen, welche bei der Installation angezeigt werden.
ProjectWizards gewährt Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht (im folgenden auch als „Lizenz“ bezeichnet), die beiliegende Kopie des „SOFTWAREPRODUKTES“ auf einem einzelnen Computer gleichzeitig zu benutzen. Sie dürfen die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Diese sind als solche zu kennzeichnen und (soweit technisch möglich) mit dem Urheberrechtsvermerk des Original-Datenträgers zu versehen. Eventuell ausgelieferte Benutzerhandbücher dürfen nur für interne Zwecke kopiert werden. Die in der Software enthaltenen Copyright-Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfe nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden. Sie dürfen die Software an einen Dritten nur dann weitergeben, wenn sich dieser mit der Weitergeltung der Vertragsbedingungen einverstanden erklärt. Geben sie die Software an einen Dritten weiter, so sind sie verpflichtet, die Nutzung der Software endgültig einzustellen und auch keine Kopien zurückzubehalten. Sie überlassen dem Dritten vorhandene Datenträger und Handbücher im Original.
Wenn Sie mehrere Lizenzen des „SOFTWAREPRODUKTES“ bezogen haben, wurde Ihnen entweder eine entsprechende Anzahl an Datenträgern übergeben oder Sie haben eine Lizenzurkunde erhalten. - In jedem Fall sind die Zusatzlizenzen wie eine normale Lizenz des SOFTWAREPRODUKTES zu behandeln. - Es gelten keine erweiterten Nutzungsrechte.
ProjectWizards verschafft dem Lizenznehmer die Software frei von Sach- und Rechtsmängeln. Fehler, die zu einer unerheblichen Minderung der Nutzbarkeit der Software führen, bleiben außer Betracht. Kein Mangel sind solche Funktionsbeeinträchtigungen, die aus der vom Kunden zur Verfügung gestellten Hard- und Software-Umgebung, Fehlbedienung, externen schadhaften Daten, Störungen von Rechnernetzen oder sonstigen aus dem Risikobereich des Kunden stammenden Gründen resultieren. Für Software, die vom Lizenznehmer geändert worden ist, erbringt ProjectWizards keine Gewährleistung, es sei denn, der Lizenznehmer weist nach, dass die Änderung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist. ProjectWizards erbringt Gewährleistung bei Sachmängeln durch Nacherfüllung und zwar nach seiner Wahl durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Die Nacherfüllung kann insbesondere durch Überlassen eines neuen Programmstandes oder dadurch erfolgen, dass ProjectWizards Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Ein neuer Programmstand muss vom Lizenznehmer auch dann übernommen werden, wenn dies für ihn zu einem hinnehmbaren Anpassungsaufwand führt.
Die Nacherfüllung bei Rechtsmängeln erfolgt, indem ProjectWizards dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software verschafft. ProjectWizards kann hierbei die betroffene Software gegen eine gleichwertige, den vertraglichen Bestimmungen entsprechende Software austauschen, wenn dies für den Lizenznehmer hinnehmbar ist. Falls Dritte Schutzrechte gegen den Lizenznehmer geltend machen, unterrichtet dieser ProjectWizards unverzüglich schriftlich. ProjectWizards wird nach seiner Wahl und in Absprache mit dem Lizenznehmer die Ansprüche abwehren oder befriedigen. Der Lizenznehmer darf von sich aus die Ansprüche Dritter nicht anerkennen. ProjectWizards wehrt die Ansprüche Dritter auf eigene Kosten ab und stellt den Lizenznehmer von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden frei, soweit diese nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten des Lizenznehmers beruhen.
ProjectWizards leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) nur in folgendem Umfang:
Ansprüche des Lizenznehmers wegen Sach- oder Rechtsmängeln verjähren innerhalb eines Jahres nach Lieferung. Besteht der Rechtsmangel in einem dinglichen Recht eines Dritten aufgrund dessen die Software herausverlangt werden kann, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Der Lizenznehmer wird hiermit davon unterrichtet, dass ProjectWizards seine Daten im zur Vertragsdurchführung erforderlichem Umfang und auf Grundlage der Datenschutzvorschriften erhebt, speichert, verarbeitet und, sofern notwendig, an Dritte übermittelt.
An Händler liefern wir unsere Software ausschließlich zum Zwecke des Weitervertriebs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Endkunden. Insoweit räumen wir dem Händler das Recht ein, dem Endkunden unsere Software zu dem oben beschriebenen Nutzungsumfang zu überlassen.
Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürften zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Vertragspartner genügen diesem Erfordernis auch durch Übersendung von Dokumenten in Textform, insbesondere durch Fax oder e-Mail, soweit nicht für einzelne Erklärungen etwas anderes bestimmt ist.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, wird der Vertrag im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.
Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Osnabrück, sofern der Kunde Kaufmann ist oder falls er seinen Sitz/Niederlassung im Ausland hat.
Melle, im August 2007